Denkmalschutz - Bablhof

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Der Bablhof
Ein Denkmal - was ist das eigentlich?

Wir besitzen in Bayern einen reichen Schatz an Denkmälern und diese faszinieren nicht immer nur durch ihren ästhetischen Wert oder ihre Altehrwürdigkeit, sondern vor allem durch ihre geschichtliche Zeugnisfunktion. Sie regen zum Nachdenken über vergangene Zeiten und über die Zeit, in der wir leben, an.

Alte Bauernhäuser sind die Summe jahrhundertslanger Erfahrungen. Sie unterscheiden sich von Landschaft zu Landschaft, wie sich das Klima unterscheidet und das Baumaterial. Denn Bauen war schon immer mühsam und kostspielig. So nahm man das Baumaterial aus der nächsten Umgebung. Bruchstein oder Kiesel aus dem Bach, Ziegel, wenn es Ton gab, Holz, Mörtel, Balken und Bretter, Stroh oder Schindeln oder Bruchsteinplatten für das Dach. Dazu ein weinig Fensterglas und geschmiedetes Eisen als Beschläge. Fünf oder sechs Baumaterialien finden sich an alten Häusern, und den rechten Umgang mit diesen Materialien, ihr Verhalten, ihre Qualitäten, die Möglichkeiten, sie miteinander zu kombinieren, kannte man durch Generationen hindurch.

Die Instandsetzung von Baudenkmälern

Inhalt und Umfang der Denkmalinstandsetzung richten sich nach dem Gegenstand von Denkmalschutz und Denkmalpflege. Es geht nicht immer um die großen ästhetischen Werte oder Werke von hohem Alter, auch nicht immer um die Denkmäler bedeutender Architekten, Künstler oder sonstiger großer Persönlichkeiten und Ereignisse. Im Mittelpunkt des denkmalpflegerischen Bemühens steht vielmehr die Vergangenheit, die unsere Gegenwart prägt.

Deshalb werden nicht nur die prächtigen Kirchen, Schlösser, Rathäuser und Stadtmauern instandgesetzt, sondern auch die Bauten der Bürger und Bauern. Bei allen Bemühungen der Denkmalpflege spielt eine Erkenntnis eine entscheidende Rolle: In der Regel hat nur das genutzte Baudenkmal eine Chance zu überleben. Die Instandsetzung für eine zeitgemäße Nutzung ist daher das zentrale Anliegen der denkmalpflegerischen Praxis.

Der Ablauf einer Instandsetzungsmaßnahme

   Das Vorgespräch

Wer sein Baudenkmal instandsetzen lassen will, sollte sich von der Unteren Denkmalschutzbehörde (Landratsamt) beraten lassen. Da wir vor Beginn der Baumaßnahmen noch in München wohnten, bot sich eine Beratung direkt beim Landesamt für Denkmalpflege (Sitz München) an. Mein erster Gesprächspartner, im April 1991, zeigte in einem sehr informativen Gespräch den langen Weg einer solchen Maßnahme auf. Das Projekt wurde, auch anhand von Fotos, durchgesprochen und die "Marschrichtung" festgelegt.

Vom Landesamt für Denkmalpflege wurde auch schriftlich bestätigt, dass es sich beim "Bablhof" um ein Baudenkmal gem. Art. 1 Abs. 2 DSchG, handelt. Die Erhaltung liege im öffentlichen Interesse; die Erhaltungsverpflichtung ist mit Inkrafttreten des Bayer. Denkmalschutzgesetzes zum 1.10.73 entstanden.

Um die Baumaßnahme zu realisieren, musste auch ein Architekt eingeschaltet werden. Der Auftrag wurde an Dipl.Ing. Günter Naumann, Regensburg, vergeben.

   Die Voruntersuchung

Für alle Baumaßnahmen der Denkmalpflege ist es außerordentlich wichtig, ein altes Gebäude gut zu kennen. Deshalb müssen Statik und Konstruktion des Baudenkmals untersucht werden. Um alle Bauschäden und Baumängel feststellen zu können, wurde ein genaues, die Verformung des Gebäudes aufzeigendes Bauaufmass durchgeführt.
Verborgene Schäden konnten so analysiert werden, auch die Baugeschichte konnte so besser nachvollzogen werden. Durch die fachgerecht erbrachten Arbeiten, wurde eine Bezuschussung aus Denkmalpflegemitteln möglich.

Die denkmalpflegerische Voruntersuchung vollzieht sich in vier Schritten:

   - fotografische Dokumentation
   - Bauaufmass
   - Befunduntersuchung
   - Erfassung des Zustandes und der Schäden

   Das Instandsetzungskonzept

Gut orientiert durch die denkmalpflegerische Voruntersuchung konnten wir, mit dem Architekten, das gesamte Vorhaben planen. Nutzungsvorstellungen und wirtschaftliche Möglichkeiten mussten nun mit denkmalpflegerischen Gesichtspunkten in Einklang gebracht werden. Auch über Materialien und Arbeitsmethoden wurde gesprochen. Insbesondere deshalb, weil ein großer Teil der anstehenden Arbeiten von uns in Eigenleistung erbracht werden sollten. Für die Erarbeitung des Konzepts gab das Landesamt für Denkmalpflege ein Gutachten ab.

   Die Finanzierung

Ausschreibung, Kostenangebote, Finanzierungsplanung:

Das sind die wesentlichen Inhalte einer soliden Finanzierung. Die Ausschreibungen und Kostenangebote etc. wurden vom Architekten im Rahmen seiner Bauaufsicht/Durchführung bearbeitet.

An der Finanzierung beteiligten sich im Rahmen von Zuschüssen:
   - Das Bayerisches Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst, München, im Rahmen des Entschädigungsfonds
   - der Landkreis
   - der Bezirk Oberpfalz (Bauernhausprogramm)
   - die Gemeinde Zell

   Die Genehmigung

Die Zustellung eines schriftlichen Genehmigungs- oder Erlaubnisbescheides ist die Voraussetzung für den Beginn der Arbeiten. Mit einem vorläufigen Bescheid vom 17.06.1993 konnte die Baumaßnahme offiziell begonnen werden. Zur Erinnerung, die ersten Gespräche wurden im April 1991 getätigt. Der "lange Weg", wie angekündigt, bestätigte sich bis zuletzt. Eingezogen sind wir am 12.12.1995. Die inoffiziellen Arbeiten, die nicht aufzuzählen sind, begannen bereits 1990.

   Die Durchführung

Unter Aufsicht des erfahrenen Architekten Günter Naumann, führten qualifizierte Firmen die Sanierungsmaßnahmen durch. Ärger gibt es zwar am Bau immer, aber Probleme, die dokumentationswürdig wären, gab es nicht.



 
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