Steuer - Bablhof

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Beucherling
Die Bildung von Steuerdistrikten

"Aufgrund der Verordnung vom 13. May 1808 über das allgemeine Steuerprovisorium sollten die Landgerichte in Steuerdistrikte eingeteilt werden. Die Einteilung galt als grundlegende Voraussetzung für die Landesvermessung, welche eine einheitliche Basis für die Besteuerung der Bauerngüter in Bayern schaffen sollte, da die Notwendigkeit bestand, die Ungleichheiten und Gebrechen, welche in der zur Zeit bestehenden und mannigfaltigen Steuer-Füssen unserer verschiedenen Provinzen liegen, durch eine allgemeine Steuer-Retifikation zu heben und hierdurch den Weg zu einem Sisteme der direkten Steuern zu bahnen, das mit gleich-heitlicher Anziehung aller einzelnen Unterthanen und aller Provinzen unseres Reiches den Karakter der Einheit und Simplizität verbindet."

Die Steuerdistrikte

(Die Zahl in Klammer bedeutet die Anzahl von Anwesen)

Beucherling:

bestehend aus dem Dorf Beucherling (14), dem Weiler Loibling (8) den Einöden Eppenhof (2), Hermannsdorf (2), Imhof (2), Keer (1), Krügling (2), Oberranning (3), Roithof (1), Angstall (1) und Unterranning (1) sowie der Staatswaldung Roithof und Schwarzberg.

Trasching:

bestehend aus den Dörfern Geresdorf (7) und Trasching (19), den Einöden, Dechantanger (1), Eilberg (2), Steinhof (2), Steinmühle (1) und Waffenhof (2) sowie der Staatswaldung Eilberg.

Zimmering:

bestehend aus den Dörfern Klessing (7) und Zimmering (17), den Einöden Haunried (1), Sturm oder Kaghöfl (1) und Wieden (2).

Katzenrohrbach:

bestehend aus den Dörfern Buchendorf (6), Götzendorf (6) und Katzenrohrbach (20), den Weilern Hatzelsdorf (3), Krottenthal (4), Linden (6), Riesen (3) den Einöden Hammühle (2), Haselgrub (2) und Kager (1)
 
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